Gerätevermietung
für Ihren Garten und Hausbau

Ihr zuverlässiger Gerätevermiet-Service für 
Garten und Hausbau

Willkommen bei Ihrem zuverlässigen Partner für die Miete von Geräten in Halle (Saale) und dem Saalekreis.

Unsere Geräte sind stets gewartet und auf einwandfreie Funktionsfähigkeit geprüft.

Zahlreiche Geräte in unserem Angebot sind die Testsieger in Ihrer Kategorie.

Gerätevermietung

Sie haben das Projekt, wir haben die passenden Geräte!

Und dies zu fairen Konditionen. 

Lieferung/Transport

Unser Service umfasst ebenso auf Wunsch die Lieferung bis vor Ihre Tür und ebenso die Abholung zum vereinbarten Zeitpunkt. 

Gartenpflege

Wir bieten Ihnen auf Wunsch auch an, die Arbeit mit dem gewünschten Gerät vor Ort für Sie durchzuführen.

Dies ist gegen einen Aufpreis möglich. 

Ihr zuverlässiger Partner für fast jedes Projekt

Zuverlässig

Zuverlässigkeit ist das Herzstück unseres Service, denn wir garantieren stets pünktliche Durchführung unserer Dienstleistungen.
 

Preiswert

Wir bieten Ihnen ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis.
 

Unkompliziert

Sie liefern das Projekt, wir die entsprechenden Geräte. Unkomplizierter und schneller Kontakt telefonisch und per Mail.

Kompetent

Wir bieten Ihnen kompetente Lösungen an, die auf bewährtem Know-how und einem tiefen Verständnis Ihrer Bedürfnisse basieren.

Sie benötigen schnelle Hilfe?

Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar, damit Sie jederzeit die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen. 
Egal ob Tag oder Nacht, unser Team steht bereit, um Ihre Anliegen schnell und zuverlässig zu erledigen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.09.2026

AGB GeräteFixHalle

GeräteFixHalle

Allgemeine Mietbedingungen für Geräte, Maschinen und Anhänger

Vermieter:
GeräteFixHalle
Inhaber: Felix Neugebauer
Anschrift: Otto-Kilian-Str. 50, 06110 Halle
Telefon: 0151 29034388
E-Mail: info@gerätefixhalle.de


1. Geltungsbereich

Diese Mietbedingungen gelten für die Vermietung von Geräten, Maschinen, Anhängern und Zubehör durch GeräteFixHalle an Verbraucher und Unternehmer.

Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Für einzelne Mietvorgänge können ergänzende oder abweichende Vereinbarungen im jeweiligen Mietvertrag getroffen werden.


2. Mietgegenstand

Der konkrete Mietgegenstand, das Zubehör, die Mietdauer, der Mietpreis sowie die Kaution werden im jeweiligen Mietvertrag festgehalten.

Der Mietgegenstand bleibt während der gesamten Mietdauer Eigentum des Vermieters.

Eine Weitervermietung, Veräußerung, Verpfändung oder sonstige Überlassung an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.


3. Voraussetzungen für die Anmietung

Der Mieter muss bei Übergabe einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Der Vermieter kann zusätzlich einen Nachweis über die Anschrift verlangen.

Bei Anhängern und bestimmten Maschinen kann der Vermieter einen geeigneten Nachweis über die Berechtigung zum Führen bzw. Bedienen verlangen.

Der Vermieter kann eine Vermietung ablehnen, wenn begründete Zweifel an der Identität, Zahlungsfähigkeit, Eignung zur sicheren Nutzung oder am vorgesehenen Verwendungszweck bestehen.


4. Übergabe

Der Mietgegenstand wird grundsätzlich in funktionsfähigem Zustand übergeben.

Der Zustand und vorhandenes Zubehör werden im Übergabeprotokoll dokumentiert.

Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe auf erkennbare Schäden und Vollständigkeit zu überprüfen.

Bereits vorhandene Schäden werden dokumentiert und gelten nicht als vom Mieter verursacht.


5. Einweisung und Bedienung

Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand ausschließlich bestimmungsgemäß und entsprechend der Herstellerangaben zu verwenden.

Vor der Nutzung sind die Bedienungs- und Sicherheitshinweise zu beachten.


 

Bei sicherheitsrelevanten Geräten kann der Vermieter eine Einweisung durchführen.

Der Mieter bestätigt mit der Übernahme, die für die Nutzung erforderlichen Hinweise erhalten und verstanden zu haben.

Eine Einweisung ersetzt nicht die Pflicht des Mieters, die Bedienungsanleitung und Sicherheitshinweise des Herstellers zu beachten.


6. Nutzung durch Dritte

Die Überlassung des Mietgegenstands an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet.

Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass jede von ihm berechtigt eingesetzte Person für die sichere und bestimmungsgemäße Nutzung geeignet ist.

Der Mieter bleibt gegenüber dem Vermieter für die Einhaltung der vertraglichen Pflichten verantwortlich.


7. Mietdauer

Die Mietdauer ergibt sich aus dem Mietvertrag.

Eine Verlängerung muss vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit mit dem Vermieter abgestimmt werden.

Eine eigenmächtige Verlängerung stellt keine automatisch genehmigte Verlängerung des Mietverhältnisses dar.

Bei verspäteter Rückgabe können zusätzliche Mietkosten und weitere nach den gesetzlichen Vorschriften erstattungsfähige Schäden geltend gemacht werden.



 

 

8. Mietpreise

Der vereinbarte Mietpreis ergibt sich aus dem Mietvertrag.

Je nach Gerät können Tages-, Wochenend-, Wochen-, 14-Tage- oder Monatsmieten angeboten werden.

Bei einer längeren Mietdauer kann ein gesonderter Paketpreis vereinbart werden.

Alle Preise werden im Mietvertrag eindeutig ausgewiesen.


9. Kaution

Für einzelne Mietgegenstände kann eine Kaution verlangt werden.

Die Höhe wird im Mietvertrag festgehalten.

Die Kaution dient als Sicherheit für berechtigte Ansprüche aus dem Mietverhältnis, insbesondere wegen:

* offener Mietforderungen,
* Beschädigungen,
* fehlendem Zubehör,
* außergewöhnlicher Verschmutzung,
* Verlust,
* sonstiger vom Mieter zu vertretender Schäden.

Die Kaution stellt keine pauschale Begrenzung der gesetzlichen Haftung des Mieters dar.

Nach ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution zurückgezahlt, sofern keine berechtigten Gegenansprüche bestehen.


10. Umgang mit den Mietgeräten

Der Mieter verpflichtet sich zu einem sorgfältigen und sachgemäßen Umgang.

Insbesondere ist es untersagt:

* das Gerät entgegen seiner Bestimmung einzusetzen,
* Sicherheitsvorrichtungen zu entfernen oder zu verändern,
* eigenmächtige technische Veränderungen vorzunehmen,
* das Gerät über die zulässigen Belastungsgrenzen hinaus zu betreiben,
* ungeeignete Betriebsstoffe zu verwenden,
* das Gerät unbeaufsichtigt in einer gefährlichen Situation zu betreiben.

Die jeweils geltenden Herstellerangaben sind einzuhalten.


11. Kraftstoff, Öl und sonstige Betriebsmittel

Bei benzinbetriebenen Geräten dürfen ausschließlich die vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebsstoffe verwendet werden.

Der Mieter ist für eine ordnungsgemäße Verwendung verantwortlich.

Schäden durch falsche Betriebsstoffe können dem Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften in Rechnung gestellt werden.


12. Reinigung

Der Mietgegenstand ist grundsätzlich in einem angemessen sauberen Zustand zurückzugeben.

Normale Verschmutzungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch gelten als normale Nutzung.

Bei außergewöhnlicher Verschmutzung kann eine angemessene Reinigungspauschale berechnet werden, sofern diese wirksam vereinbart wurde.

Eine entsprechende Pauschale wird im Mietvertrag bzw. in der aktuellen Preisliste ausgewiesen.


13. Schäden und Störungen

Jeder Schaden, jede Funktionsstörung und jede ungewöhnliche Auffälligkeit ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Bei einem Defekt darf der Mieter keine eigenständige Reparatur durchführen, sofern dies nicht ausdrücklich mit dem Vermieter abgestimmt wurde.

Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Auftreten eines sicherheitsrelevanten Defekts unverzüglich außer Betrieb zu nehmen.


14. Diebstahl und Verlust

Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand angemessen gegen Diebstahl, Verlust und unbefugte Nutzung zu schützen.

Bei Diebstahl oder Verlust ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.

Bei einem Diebstahl ist grundsätzlich unverzüglich eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.

Das Aktenzeichen ist dem Vermieter mitzuteilen.

Eine Haftung des Mieters besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der wirksam vereinbarten Vertragsbedingungen.


15. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er vorsätzlich oder fahrlässig verursacht oder für die er aus anderen gesetzlichen Gründen einzustehen hat.

Dies gilt insbesondere bei:

* unsachgemäßer Bedienung,
* vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung,
* Verwendung entgegen der Herstellerangaben,
* Verwendung falscher Betriebsstoffe,
* unerlaubter Weitergabe an Dritte,
* Verlust oder Diebstahl aufgrund einer vom Mieter zu vertretenden Pflichtverletzung.

Für normale, vertragsgemäße Abnutzung haftet der Mieter nicht.


16. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt unberührt.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.


17. Transport von Mietgegenständen

Wird ein Mietgegenstand durch den Mieter selbst transportiert, ist der Mieter für einen ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Transport verantwortlich.

Insbesondere sind die jeweils zulässigen:

* Gesamtgewichte,
* Nutzlasten,
* Anhängelasten,
* Stützlasten,
* Achslasten

sowie die gesetzlichen Anforderungen an die Ladungssicherung einzuhalten.

Der Vermieter kann die Übergabe verweigern, wenn ein offensichtlich unsicherer oder nicht zulässiger Transport beabsichtigt ist.


18. Lieferung und Abholung durch GeräteFixHalle

Sofern Lieferung oder Abholung vereinbart wurde, werden hierfür gesonderte Preise vereinbart.

Der konkrete Preis wird im Mietvertrag ausgewiesen.

Zeitfenster für Lieferung und Abholung können nach Verfügbarkeit vereinbart werden.

Eine vereinbarte Lieferleistung umfasst grundsätzlich die Anlieferung bis zum vereinbarten Übergabeort. Ein Anspruch auf das Tragen oder Aufstellen schwerer Geräte an einem bestimmten Ort besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.


19. Rückgabe

Der Mietgegenstand ist spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben.

Der Mietgegenstand ist vollständig einschließlich sämtlichem Zubehör zurückzugeben.

Bei der Rückgabe kann ein Rückgabeprotokoll erstellt und der Zustand dokumentiert werden.

Der Vermieter kann insbesondere fehlendes Zubehör, Schäden und außergewöhnliche Verschmutzungen dokumentieren.


20. Verspätete Rückgabe

Bei verspäteter Rückgabe können nach den gesetzlichen Vorschriften weitere Mietkosten und gegebenenfalls weitere entstandene Schäden verlangt werden.

Dies gilt insbesondere, wenn durch die verspätete Rückgabe eine Anschlussvermietung beeinträchtigt wird.

Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter unverzüglich zu informieren, sobald eine pünktliche Rückgabe nicht möglich ist.


21. Stornierung

Stornierungen werden nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den jeweils vereinbarten Stornierungsbedingungen behandelt.

Bei Verbrauchern sind insbesondere die gesetzlichen Vorschriften über Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge zu beachten, soweit diese Anwendung finden.

Individuelle Stornierungsbedingungen werden dem Kunden vor Vertragsschluss transparent mitgeteilt.


22. Verbraucherschutz / Widerruf

Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.

Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher hierüber gesondert informiert.

Bei online, telefonisch oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen sind die hierfür geltenden gesetzlichen Informationspflichten zu beachten.


23. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.

Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von GeräteFixHalle.


24. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

 



 

GeräteFixHalle

Inhaber: Felix Neugebauer

Stand der Mietbedingungen: 01.09.2026

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